Neuer Doping Prozess gegen Hauke und Baldauf: Strafmaß bleibt bestehen

Max Hauke und Dominik Baldauf © Nordic Focus

Das Urteil aus dem Verfahren gegen die Doping Sünder Max Hauke und Dominik Baldauf im Rahmen der „Operation Aderlass“ ist nun, zwei Jahre nach der Nordischen Ski WM in Seefeld, wo Hauke auf frischer Tat beim Eigenblut Doping ertappt und auch Baldauf wegen des gleichen Vergehens verhaftet wurde, rechtskräftig. Auch ein vollumfängliches Geständnis änderte nichts an den Urteilen von Oktober 2019 gegen Hauke und Januar 2020 gegen Baldauf.

Rechtskräftig: Fünf Monate auf Bewährung und geringe Geldstrafe

Die beiden ehemaligen Skilangläufer Max Hauke und Dominik Baldauf sind am Freitag bei neuen Prozessen am Landesgericht Innsbruck wegen schweren Betrugs in Zusammenhang mit Doping zu jeweils fünf Monaten Haft auf Bewährung sowie einer Geldstrafe von 480 Euro verurteilt worden. Beide legten nun ein „reumütiges und vollumfängliches“ Geständnis ab, bei der ersten Verhandlung waren sie nur teilgeständig. „Ich bekenne mich schuldig. Es tut mir extrem leid“, sagte Hauke und entschuldigte sich beim „Sportland Österreich“, dem ÖSV, seinen Mitbewerbern, Förderern und Geschädigten. Sein Verteidiger sagte im Vorfeld, dass eine Minderung der Strafe wichtig wäre, da diese dann nicht mehr im Strafregister aufscheinen würde. Der Steirer sei durch die Dauer des Verfahrens „extrem belastet“. Auch Baldauf entschuldigte sich, unter anderem bei den Nachwuchssportlern. „Ich stehe gerade für das, was ich gemacht habe“, erklärte er. Es sei ihm und Hauke erst im Nachhinein bewusst geworden, dass sie gerade den jungen Sportlern „Steine in den Weg“ gelegt haben. Die Verteidigung hatte Rechtsmittel eingelegt, um eine Strafminderung zu erreichen, nachdem der Oberste Gerichtshof zwei Anklagepunkte aufgehoben hatte. Es ging dabei um Wettkämpfe, die sie in Deutschland (Tour de Ski Oberstdorf) und Finnland (WM Lahti) bestritten haben, wo bei Doping andere rechtliche Bestimmungen als in Österreich gelten. Dennoch entschied der Schöffensenat, die Urteile unverändert zu belassen, da sie bei der ersten Verhandlung nach dessen Ansicht „zu milde gefasst“ wurden, führte der Richter in der Urteilsbegründung aus. Sowohl Verteidiger als auch Staatsanwalt meldeten Rechtsmittelverzicht an, die Urteile sind somit rechtskräftig.

Quellen: wienerzeitung.at, kleinezeitung.at, orf.at