Die nationale Anti-Doping-Agentur NADA hat den ehemaligen Langläufer Christian Hoffmann für sechs Jahre wegen Dopings gesperrt. Der Österreicher war 2009 zu Beginn der Ermittlungen zurückgetreten.
Mitbesitz einer Blutzentrifuge
Der Mitbesitz einer Blutzentrifuge wurde dem Olympiasieger von 2002 nun zum Verhängnis. Wegen Blutdopings wurde der Österreicher nun für sechs Jahre gesperrt. „Die Rechtskommission der NADA hat es als erwiesen angesehen, dass Christian Hoffmann bei Humanplasma gewesen ist und ebenso, dass er Mitbesitzer einer Blutzentrifuge gewesen ist“, sagte der Geschäftsführer der Nationalen Anti-Doping Agentur (NADA) zum Urteil gegen den 36-jährigen Staffelweltmeister von 1999, der für eine Stellungnahme vorerst nicht erreichbar war. Hoffmanns Rechtsanwalt bezeichnete das Urteil gegenüber der Österreichischen Presse Agentur APA als „reine Willkür“ und kündigte Einspruch an. Das Gericht war der Zeugenaussage des Ex-Radprofis Bernhard Kohl gefolgt, wie NADA-Chef Andreas Schwab erklärte. Kohl ist ebenfalls Mitbesitzer der Zentrifuge, arbeitet aber schon lange als Kronzeuge mit der Staatsanwaltschaft zusammen. Beweise für Hoffmanns Schuld gäbe es nach Aussage seines Anwalts Hans-Moritz Pott aber nicht: „Es wurde nicht ein Verstoß unter Beweis gestellt. Das Urteil ist jenseits von Gut und Böse.“ Die sechsjährige Strafe setzt sich zusammen aus zwei Jahren für die Anwesenheit bei Humanplasma und vier Jahren für den Mitbesitz der Zentrifuge.
Widerspruch angekündigt
Pott kündigte im Namen seines Mandanten an, das Urteil anfechten zu wollen. „Wir nützen alles aus, auch wenn die Kosten gigantisch sind“, bekräftigte er. Bereits jetzt habe Hoffmann 14.000 Euro an Verfahrenskosten aufgewendet, so Pott. Weiter bemängelt er, dass eine offizielle Zeugenaussage vom Kronzeugen Bernhard Kohl nie erfolgt sei. „Es gibt keine Zeugenaussage von Herrn Kohl, er ist nie erschienen. Die Aussagen wurden nur verlesen und gegen meinen Widerstand herangezogen. Ich habe niemanden befragen können, das sind Zustände wie in Russland. Das Urteil stützt sich auf reine Vermutungen, das ist rechtsstaatlich wie in Dschibuti“, so der Anwalt. Außerdem habe Sportmanager Stefan Matschiner einer Aussage Bernhard Kohls, wonach Kohl, Hoffmann und Radprofi Michael Rasmussen die Zentrifuge gemeinsam angeschafft hätten, inzwischen eidestattlich widersprochen.