In einer Reaktion auf die vorläufige Sperre durch die FIS haben die beiden russischen Skilangläufer Alexander Legkov und Evgeniy Belov durch den deutschen Rechtsanwalt Christof Wieschemann eine Presseerklärung versenden lassen, die wir nachfolgend ungekürzt veröffentlichen.
Presserklärung der russischen Skilangläufer Alexander LEGKOV und Evgeniy BELOV, RUS CC, im Zusammenhang mit der vorläufigen Suspendierung von russischen Teilnehmern an den Olympischen Winterspielen in Sotchi 2014.
Bochum | Moskau 27. Dezember 2016
Das International Olympic Commitee IOC informierte am 22.12.2016 die International Ski Federation FIS, dass es im Zusammenhang mit behauptetet Verstößen gegen Anti-Doping Vorschriften bei den Olympic Winter Games 2014 in Sotchi Ermittlungen eingeleitet hat. Die Ermittlungen beziehen sich unter anderem auf Proben, die den beiden Sportlern zugeordnet werden. Das FIS Doping Panel suspendierte daraufhin mit Schreiben vom 22.12.2016 die beiden Sportler bis zur Aufklärung der Frage, ob sie eines Dopingvergehens schuldig sind, oder nicht. Einen konkreten Dopingvorwurf erhebt das Schreiben nicht. Die Maßnahme steht im Zusammenhang mit den Ergebnissen des sog. McLaren Reports die in zwei Teilen am 18.7.2016 und 9.12.2016 veröffentlicht wurden. Darin werden unterschiedliche Methoden beschrieben, mit denen in den WADA akkreditierten Doping Control Laboratories in Moskau und Sotchi Doping Proben von Athleten geöffnet und wieder verschlossen worden sein sollen, ohne dass dies für das nicht geschulte Augen sichtbare Spuren hinterlassen haben soll. Der Report unterscheidet bei den in Sotchi betroffenen Proben zwischen drei Gruppen, von denen zwei Hinweise dafür liefern, dass die Urinproben entweder manipuliert wurden oder nicht von dem Athleten stammen, den das Doping ControlForm als Ursprung ausweist. In der dritten Gruppe, zu der auch Alexander LEGKOV und Evgeniy BELOV gehören, weisen die Urinproben selbst keine Auffälligkeiten auf.
Die Annahme, dass die Probenflaschen geöffnet worden sein sollen, stellt keinen Hinweis darauf dar, dass die Proben hätten positiv sein können. Nach der Annahme von McLaren sollen unter anderem Proben von solchen Athleten geöffnet und ausgetauscht worden sein, deren Namen sich auf der mit „Duchess“ bezeichneten Liste mit Athleten befinden, die unter staatlicher Kontrolle leistungssteigernde Substanzen bekommen haben sollen. Nach den bisherigen Erkenntnissen befinden sich die Namen Alexander LEGKOV und Evgeniy BELOV nicht auf dieser „Duchess“ Liste. Nach der weiteren Annahme von McLaren sollen neben den Proben der Sportler der „Duchess“ Liste die Proben aller russischen Medaillen-Gewinnern oder zukünftigen Medaillen-Hoffnungen nach einer „Sochi Medal by Day List“ ausgetauscht worden sein, ohne dass demjenigen, der die Öffnung der Proben verfügt haben soll, bekannt war, ob die angeblich vertauschte Probe hätte positiv sein können, oder nicht. Zu dieser Gruppe gehören ganz offensichtlich Alexander LEGKOV und Evgeniy BELOV. Wir betonen ausdrücklich, dass nach dem gegenwärtigen Stand der Erkenntnisse gegen Alexander LEGKOV und Evgeniy BELOV nur deswegen Ermittlungen eingeleitet wurden, weil sich an den Probenflaschen angeblich Spuren befinden, die auf deren Öffnung hinweisen. Es gibt von beiden Sportlern weder eine positive Probe, noch einen anderen Hinweis darauf, dass sie verbotene Substanzen genommen haben könnten oder dass die Proben ohne eine Öffnung hätten positiv getestet werden können. Einen solchen Zusammenhang stellt auch der McLaren Report nicht her. Tatsächlich wurden beiden Athleten in Sotchi auch Blutproben entnommen, die negativ getestet wurden. Über einen Austausch von Blutproben liegen McLaren keine Erkenntnisse vor. Das ist ein sicheres Indiz, dass beide Athleten zum Zeitpunkt der Olympic Games nicht gedopt waren.
Alexander LEGKOV befindet sich seit Jahren mit kontinuierlich sehr guten Leistungen an der Weltspitze im Skilanglauf, insbesondere in den beiden Saisons vor den Olympic Winter Games 2014. Bei den Olympic Winter Games 2014 gewann er eine Goldmedaille und eine Silber Medaille. Evgeniy BELOV verbessert seine Leistungen seit dem Debüt bei der Junioren WM 2010 kontinuierlich. Die Leistung beider Sportler ist das Ergebnis harten Trainings und großer Disziplin. Die Entwicklung der Leistung, die Vielzahl der im europäischen Ausland absolvierten Doping Kontrollen mit negativem Ergebnis und die Vielzahl der vorliegenden medical reports lassen keinen Hinweis auf die Verwendung leistungssteigernder Substanzen erkennen.
Alexander LEGKOV und Evgeniy BELOV haben zu keinem Zeitpunkt verbotenen Mittel verwendet oder verbotenen Methoden angewendet und zu keinem Zeitpunkt außerhalb einer angeordneten Doping Kontrolle oder einer erforderlichen Untersuchung Proben abgeben und sind auch nie dazu aufgefordert worden. Sie haben auch keine Photos von Ihren Probenflaschen in Sotchi angefertigt, wie dies im McLaren Report beschrieben wird. Sie bekennen sich zum Doping Verbot und der Bekämpfung des Dopings, weil auch Sie stolz auf die errungenen Leistungen sind und das auch bleiben wollen. Der Kampf gegen Doping ist wichtig. Dazu gehört auch, dass die Ordnungsmäßigkeit der Doping Kontrollen geschützt wird und dass die Vorwürfe des McLaren Reports aufgeklärt werden. McLaren stellt aber selbst ausdrücklich fest, dass sein Report nicht Teil des Ergebnis Managements der WADA und es nicht sein Aufgabe ist, individuelle Sportler zu überführen. Er führt wörtlich aus „Es ist unbekannt, ob Athleten wissentlich oder unwissentlich an dem System partizipiert haben“.
Die Verhängung einer Sanktion gegen den betroffenen Athleten nach dem Anti Doping Code setzt aber auch unter Anwendung des strict liabilty Grundsatzes voraus, dass dem Athleten ein vermutetes oder nachgewiesenes Verschulden vorgeworfen werden kann. Das ist bei Alexander LEGKOV und Evgeniy BELOV bisher nicht der Fall. Die Vermutung allein, dass deren Probenflaschen außerhalb Ihrer Verantwortung und ohne ihr Wissen durch noch unbekannte Personen geöffnet und wieder verschlossen worden sein soll, reicht dafür nicht.
Alexander LEGKOV und Evgeniy BELOV werden von Rechtsanwalt Christof Wieschemann, WIESCHEMANN Rechtsanwälte aus Bochum vertreten, der noch vor dem Start der Tour de Ski die Aufhebung der vorläufigen Suspendierung beantragen wird.