Die vom IOC eingesetzte Oswald Kommission wird noch im Oktober die beiden der Beteiligung am russischen Dopingskandal verdächtigten Alexander Legkov und Evgenij Belov anhören, um eine Empfehlung für oder gegen eine mögliche Sperre auszusprechen.
Baldiges Ende in Sicht
Nachdem der internationale Sportgerichtshof die vorläufige Sperre von sechs russischen Skilangläufern, darunter Alexander Legkov, bis zum 31. Oktober 2017 befristet hat, da keine hinreichenden Beweise für ein Dopingvergehen vorliegen (wir berichteten: Keine hinreichenden Beweise für Doping durch Alexander Legkov), ist nun anscheinend ein Ende der Untersuchungen in Sicht. Die vom IOC zur Untersuchung der Vorfälle während der Olympischen Spiele von Sochi eingesetzte Oswald Kommission hat eine Anhörung von Alexander Legkov und seinem Trainingspartner Evgenij Belov noch vor Ende Oktober angesetzt. Dies teilte der deutsche Anwalt der beiden Russen, Christof Wieschemann mit. „Dass die Oswald Kommission ihre Zusage eingehalten hat, noch vor dem Ablauf der vorläufigen Suspendierung am 31.10.2017 das Hearing abzuhalten, bewerten wir als Ausdruck der Fairness gegenüber den beteiligten Sportlern und gegenüber der FIS“, so Wieschemann in einer Pressemeldung.
Keine Überraschung für Verteidigung
Zudem seien dem Rechtsanwalt die Ermittlungsergebnisse der Oswald Kommission mitgeteilt worden. „In der Sache selbst haben die vorgelegten Ermittlungsergebnisse die Verteidigung nicht überrascht. Die Ergebnisse gehen nicht über die Fakten hinaus, die bereits das Court of Arbitration for Sport CAS / TAS seinem Urteil vom 29.5.2017 zugrunde gelegt hat. Die Beweise reichen nicht aus, um Alexander LEGKOV und Evegniyi BELOV nachzuweisen, dass sie von dem Austausch ihrer Beregkit Probenflaschen gewusst oder daran sogar beteiligt waren“, so der Fachmann für internationales Sportrecht. Sollte dies auch die Oswald Kommission so sehen, stünde einem endgültigen Abschluss des Verfahrens nichts mehr im Weg. Wieschemann erklärt weiter: „Die beiden Verfahren werden die ersten sein, die von der Oswald Kommission behandelt werden. Trotz der Individualität jedes einzelnen Falls und jedes einzelnen Athleten, werden die Verfahren aber Vorbildwirkung haben.“
Quelle: wieschemann.eu