Verschiebbare Bindung: Rottefella setzt sich in Patentrechtsstreit gegen Atomic und Salomon durch

Salomon S/LAB Classic © Felgenhauer/xc-ski.de

Nach einer erfolgreichen Klage von Rottefella gegen den Amer Konzern dürfen bestimmte Bindungsmodelle von Atomic und Salomon nicht mehr in Norwegen vermarktet und vertrieben werden. Das trifft insbesondere die Profi-Athleten, die bereits mit den neuen Bindungen ausgerüstet wurden, aber natürlich auch Händler. 

Verletztes Patent

Das Bezirksgericht Oslo hat vergangene Woche einer Patentrechtsklage der Firma Rottefella gegen Amer Sports (Mutterkonzern von Atomic und Salomon) stattgegeben. In der Klage ging es um Patente von Rottefella im Bereich der verschiebbaren Bindungen. Bereits vor etwas mehr als einem Jahr hatte es ein ähnliches Urteil gegeben. Daraufhin mussten Atomic und Salomon ihre  Prolink Shift-In Bindungen vom Markt nehmen, die per Drehknopf ohne Öffnen der Bindung verstellbar waren. In der aktuellen Patentklage geht es xc-ski.de Informationen zufolge um das Raster der Modelle Shift und Shift Race, mit dessen Hilfe die Bindung auf der Platte in unterschiedlichen Positionen fixiert werden kann. „Diese Produkte hätten nie verkauft oder verwendet werden dürfen, denn es wurde bereits entschieden, dass eine Verletzung der Patente von Rottefella vorliegt. Es ist enttäuschend, dass es nicht möglich war, diese Angelegenheit außerhalb des Gerichtssystems zu klären“, erklärte Torstein Myklebostad, CEO der Firma Rottefella, gegenüber der norwegischen Zeitung VG.

Ungewissheit für Athleten

Während der Endkunde von dem Urteil wohl nicht betroffen sein wird, herrscht unter den Händlern und Profi-Athleten in Norwegen dagegen große Ungewissheit. Während den Händlern wohl eine Rücksendeaktion bevorsteht, müssen Athleten das betroffene Material an die Skifirmen zurückgeben, die Eigentümer der zur Verfügung gestellten Ausrüstung sind. VG hat mit Top-Biathlet Vetle Sjastad Christiansen gesprochen, der das Salomon-Komplettpaket nutzt und auf den betroffenen Bindungen unterwegs ist. „Ich kann mir vorstellen, dass im Büro intensiv gearbeitet wird. Es wäre schon eine kleine Krise, wenn wir kurz vor Saisonbeginn nicht mehr die gewohnten Bindungen benutzen dürften. Das ist kein Spaß“, so Christiansen. „Ich habe großes Verständnis dafür, dass dies für die Athleten im Vorfeld des Saisonstarts eine schwierige Situation ist. Es ist auch eine WM-Saison, ich verstehe also, dass es anspruchsvoll ist. Ich habe auch Verständnis für die Leute, die in Norwegen mit dem Verkauf bei Atomic und Salomon arbeiten und großartige Arbeit geleistet haben, aber die Verantwortung für diese Situation liegt allein bei Amer“, so Myklebostad gegenüber VG. 

Amer Sports will Berufung einlegen

In einer Pressemeldung äußerte sich Amer Sports am späten Freitagnachmittag zum Urteil. Darin heißt es: „Amer Sports nimmt das Urteil des Bezirksgerichts Oslo vom 10. Oktober 2024 zur Kenntnis, das Amer Sports und unseren Marken Salomon und Atomic den Verkauf der Bindungssysteme Cross-Country Shift und Shift Race auf dem norwegischen Markt untersagt. Wir sind enttäuscht über das Ergebnis und lehnen die Entscheidung ab, da sie sich auf Athleten auswirkt, die ihr Leben ihrem Sport gewidmet haben, und die Wahlmöglichkeiten der Verbraucher einschränkt. Wir werden die Anweisungen des Gerichts befolgen, prüfen aber aktiv unsere Möglichkeiten und werden gegen diese Entscheidung Berufung einlegen.“ Außerdem stellt der finnische Konzern klar, dass Verbraucher von dieser Entscheidung des Gerichts nicht betroffen sind: „Es ist wichtig zu beachten, dass dieses Urteil nur für den norwegischen Markt gilt und niemanden betrifft, der unsere Produkte bereits gekauft hat. Wenn Sie als Verbraucher eine Langlaufbindung Shift oder Shift Race gekauft haben, können Sie diese weiterhin verwenden.“