- xc-ski.de

Hallo Katharina,

zum zweiten Teil Deiner Frage habe ich auf der ADAC-Homepage folgende Aussage gefunden:
Wo dürfen Inlineskater fahren?
Außerhalb der organisierten und genehmigten Blade Nights gelten Inlineskater als Fußgänger und müssen den Gehweg benutzen. Sportliche Skater müssen ihre Geschwindigkeit den Fußgängern anpassen. Ohne Gehweg ist innerorts am rechten oder linken, außerorts am linken Fahrbahnrand zu skaten, soweit dies zumutbar ist. Straßen oder Radwege dürfen nur im Rahmen besonderer Veranstaltungen (Skate Night/Blade Night) benutzt werden, wenn es die Polizei ausdrücklich erlaubt.
Seit 1.9.2009 kann durch ein neues Zusatzzeichen das Inlineskaten ausnahmsweise auf ausreichend breiten Radwegen zugelassen werden. Wer dort skatet, hat sich mit äußerster Vorsicht und unter besonderer Rücksichtnahme auf den übrigen Verkehr am rechten Rand in Fahrtrichtung zu bewegen und muss Radfahrern das Überholen ermöglichen.

Dies deckt sich mit einer zweiten Quelle:
Die rechtliche Einordnung der Inlineskates war lange Zeit umstritten, bis der Bundesgerichtshof (BGH) 2002 klarstellte, dass Inlineskates „besondere Fortbewegungsmittel nach § 24 Abs. 1 StVO sind. Das bedeutet: Auch für sie gelten die Regeln des Fußgängerverkehrs. Inlineskater müssen also die Gehwege benutzen. Auch in Fußgängerzonen und verkehrsberuhigten Bereichen dürfen sie fahren – allerdings immer nur in Schrittgeschwindigkeit.
Selbst erfahrene Inlineskater, die bei freier Fahrbahn schneller unterwegs sind, dürfen nicht auf den Radweg ausweichen. Durch ein in der StVO vorgesehenes Zusatzzeichen mit Inlineskater-Symbol können Radwege oder Fahrbahnen allerdings für Skater freigegeben werden. Ansonsten dürfen Rollschuhfahrer aller Art die Straße nur benutzen, wenn kein Gehweg oder Seitenstreifen vorhanden ist. Außerorts müssen Inlineskater am äußeren linken Fahrbahnrand fahren.

Ich persönlich versuche Städte und öffentliche Land-Straßen mit meinen Skirollern zu vermeiden. Aber wenn es einmal sein muss, links gegen die Fahrtrichtung laufe ich nie. Das halte ich gerade bei unübersichtlichen Kurven für lebensgefährlich.

Geteerte Feldwege sind dagegen ideal und auch erlaubt.

Viele Grüße
Wolfgang

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