Das Urteil im Fall des wegen Korruption angeklagten ehemaligen Präsidenten der Internationalen Biathlon Union, Anders Besseberg, ist gefallen. Mit einer Haftstrafe von drei Jahren und einem Monat fällt es etwas milder aus, als von der Staatsanwaltschaft gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, der Norweger legte noch vor Ort Berufung ein.
Haftstrafe für den ehemaligen IBU-Präsidenten
Anders Besseberg (78) wurde in seiner Heimat wegen schwerer Korruption zu einer Haftstrafe von drei Jahren und einem Monat verurteilt, meldete der norwegische Sender NRK. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Besseberg sich im Zeitraum von 2009 bis 2018 mit Jagdausflügen, Luxusuhren, Prostituierten und einem Leasingfahrzeug bestechen ließ. Im Gegenzug dafür hatte er jahrelang russisches Doping vertuscht und die Verteilung von Medienrechten beeinflusst. Der Richter am Bezirksgericht Buskerud befand den Norweger in neun Anklagepunkten für schuldig. Die von der Staatsanwaltschaft in der Anklageschrift geforderte Geldstrafe in Höhe von einer Million Kronen (circa 89.000 Euro) wurde nicht verhängt, allerdings ordnete das Gericht an, dass der Verurteilte Geschenke im Wert von knapp über 1,4 Millionen Kronen zurückgeben muss. Uhren und mehrere Jagdtrophäen wurden bereits während der sechs Jahre andauernden Ermittlungen beschlagnahmt. Unter anderem wurde Besseberg auf der Grundlage einer Befragung der österreichischen Polizei verurteilt, in der er zugab, sexuelle Gefälligkeiten in Anspruch genommen zu haben. Später zog er seine Aussage zurück und leugnet seitdem, mit Prostituierten zu tun gehabt zu haben. „Besseberg habe klar unzulässige Vorteile erhalten, als er an der Spitze der IBU stand,“ so Richter Vidar Toftoy-Lohne. In dem 67seitigen Urteil, dessen Verlesung und Erörterung von 9.00 Uhr bis nach 13.00 Uhr dauerte, heißt es, dass das Gericht keinen Zweifel daran habe, „dass er in Wort und Tat zugunsten Russlands gehandelt hat und klar unzulässige Vorteile erhalten habe, als er IBU-Präsident war. Es ist zu beachten, dass es in den norwegischen Strafbestimmungen keine Bedingung ist, dass die Person, die einen Vorteil annimmt, eine konkrete Gegenleistung erbringt, so der Richter gegenüber dem NRK. Demnach sei es nicht notwendig zu beweisen, dass ein Angeklagter gekauft wurde, sondern dass der Erhalt von Dienstleistungen, Vorteilen oder Geld ausreichen könne.
Besseberg weist Vorwürfe zurück
Das Gericht glaubte Besseberg nicht, dass viele seiner von Partnern des Verbandes gesponsorten Jagdausflüge nach Russland, Österreich und Tschechien privater Natur waren. Es war vielmehr der Ansicht, dass diese mit seiner Position beim Weltverband zusammenhingen. Auch der Korruption wurde Besseberg für schuldig befunden, weil er einen kostenlosen Leasingwagen fuhr, dessen Kosten von einer Partnerfirma übernommen worden waren. Besseberg räumte die Annahme von Geschenken ein, wies aber die Vermutung zurück, dass es sich um Korruption gehandelt habe. „Der Angeklagte hat das Vertrauen, das mit seiner Position bei der IBU verbunden war, durch die Annahme der Vorteile gebrochen“, so der Richter. Besseberg war seit 1992 Präsident der IBU und trat nach einer Polizeirazzia im IBU-Hauptquartier in Salzburg im Rahmen einer internationalen Ermittlung 2018 zurück. Ein später vom Weltverband in Auftrag gegebener Bericht einer unabhängigen externen Überprüfungskommission (ERC) kam 2021 zu dem Schluss, dass es ein systematisches korruptes und unethisches Verhalten an der Spitze des Verbands gegeben habe. ERC-Vorsitzender Jonathan Taylor sagte: „Dieser Abschlussbericht ist eine Fallstudie für die Bedeutung einer guten Governance im Sport. Das völlige Fehlen grundlegender Governance-Schutzmaßnahmen, die zuvor bei der IBU vorhanden waren, bedeutete, dass die ehemalige IBU-Führung ohne Kontrolle, ohne Transparenz und ohne Rechenschaftspflicht agieren konnte. Der Bericht zeigt, warum alle Integritätsentscheidungen von einem unabhängigen Gremium getroffen werden sollten, das sich ausschließlich dem Schutz der ethischen Werte des Sports widmet, und nicht von einem Vorstand, der sich mit einer Reihe widersprüchlicher Interessen auseinandersetzen muss.“
Der Verurteilte legt Berufung ein
Die Frage des Richters, ob er das Urteil verstanden hätte, bejahte Besseberg, kündigte aber vor Ort noch an, Berufung einlegen zu wollen. „Ich bin natürlich enttäuscht und überrascht von dem Urteil. Ich werde gegen das Urteil an Ort und Stelle Berufung einlegen.“ Insofern ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. „Dem Angeklagten mangelt es nach Ansicht des Gerichts eindeutig an Verständnis für seine Position und an Selbsterkenntnis“, so der Richter bei der Urteilsverlesung. Staatsanwältin Marianne Djupesland ist mit dem Ergebnis zufrieden, weist jedoch darauf hin, „dass das Urteil noch nicht rechtskräftig sei, da Besseberg Berufung eingelegt habe. Wir stellen fest, dass das Gericht der Beweiswürdigung der Staatsanwaltschaft weitgehend zustimmt. Unserer Einschätzung nach handelt es sich um ein gründliches Urteil, bei dem auf viele der vorgelegten Beweisstücke Bezug genommen wurde. In diesem Sinne entspreche dieses Urteil dem, was man sich erhoffen könne“, so Djupesland gegenüber NRK. Es obliegt dem Berufungsgericht, zu entscheiden, ob die Berufung zur Prüfung zugelassen wird. Einer der Verteidiger von Besseberg sagte, man sei bereit für den Kampf.(Quelle: NRK)