Zum Auftakt der Biathlon Saison 2023/24 hat die Internationale Biathlon Union Fluorwachs-Verbindungen komplett verboten. Der Weltverband reagiert damit nach mehrfachen Verschiebungen auf eine EU-Gesetzgebung und hat im Rahmen des Forum Nordicum die Anwendungsweise des Testverfahrens erläutert. Ferner wurde die Regeländerung im Hinblick auf die IBU-Cup-Gesamtgewinner erklärt.
Ab sofort gilt Fluorwachs-Verbot
Mit der Verordnung L 150/16 vom 13.06.2017 hat die Europäische Kommission gewisse Fluor-Kohlenstoff-Verbindungen verboten, aber Übergangsfristen zur Umsetzung eingeräumt. „Umfangreiche Tests des Fluorerkennungsgeräts zusammen mit Experten nationaler Verbände und der FIS führten im August 2022 zu dem Schluss, dass mehr Zeit benötigt wird um neue fluorfreie Wachse zu testen und genaue Ergebnisse zu liefern“, so der Weltverband. Nach mehrfachen Verschiebungen hat die IBU für Weltcup, IBU-Cup, Europameisterschaften und Weltmeisterschaften in einer Pressemitteilung vom März dieses Jahres nun ein komplettes Fluorverbot erlassen. „Das Verbot soll die Risiken für die menschliche Gesundheit und die Umwelt verringern, die von Chemikalien ausgehen, die in Fluorkohlenwasserstoffprodukten enthalten sind, die bei der Skipräparierung verwendet werden“, erklärt die IBU. In enger Abstimmung mit den Technikern der nationalen Biathlon-Verbände hat der Weltverband ein entsprechendes Testverfahren entwickelt. Wie Christian Winkler, Kommunikations-Direktor bei der IBU, auch im Biathlon-Podcast „Extrarunde“ verlauten ließ, wurde zuletzt mit Serviceleuten von 30 nationalen Verbänden ein Workshop am Hauptsitz der IBU in Salzburg durchgeführt und wie Winkler sagte: „Die vertrauen dem System. Es sind alle an Bord, was vor ein bis zwei Jahren noch nicht der Fall war. Die Regeln sind jetzt so, wir müssen das zusammen hinkriegen.“
Das Testverfahren
Das Testverfahren läuft laut Angaben der IBU folgendermaßen ab: Spätestens eine halbe Stunde vor seinem Start muss der Athlet seine Ski zur Messstation bringen. Mit einem infrarotbasierten Handgerät läuft ein Sensor an drei variablen, zufällig ausgewählten Messpunkten über die Ski und das Ergebnis des Scans wird in Zahlen auf einem Bildschirm angezeigt. Hier gilt die „Grün-Gelb-Rot“-Regel.Grüne Zone: Alle Ergebnisse unter der Zahl 1.Gelbe Zone: 1 – 1,8. Dies bedeutet, dass zwar Fluor vorhanden ist, aber noch nicht so hoch, dass ein wettbewerbsrelevanter Vorteil dadurch entsteht. Hier kann es sich z. B. um eine Kontaminierung der Arbeitsgeräte oder des Materials handeln. Ist das Messergebnis an zwei der drei Testpunkten im gelben Bereich erhält der Athlet die gelbe Karte, darf aber starten. Die zweite gelbe Karte in einer Saison führt automatisch zu einer roten Karte und der Athlet ist für das anstehende Rennen gesperrt.Rote Zone: Startverbot, aber keine Disqualifikation. In der Startliste würde dann erscheinen: NPS (No permission to start). Zeigt die durchgeführte Messung zum ersten Mal rot, dann hat der Athlet die Möglichkeit einen neuen Ski zum Test zu bringen. Diese Möglichkeit bietet sich dem Athleten allerdings nur ein Mal in der Saison. Sollte danach bei weiteren Starts der Test ein Ergebnis in der roten Zone aufzeigen, darf der Athlet nicht starten. Bei Testergebnissen im roten Bereich wird die IBU allerdings, wie Christian Winkler erklärt, mit dem Team versuchen aufzuklären, an was es liegt. Selbstverständlich wird es auch darauf ankommen, ob das Ergebnis lediglich bei einem Athleten oder dem ganzen Team in der roten Zone liegt. Die personalisierten Ski der Athleten werden nach dem Fluor-Test in die Startzone gebracht. Dort kann sie nur der Athlet selbst kurz vor dem Start holen, niemand sonst darf die Ski berühren. Damit soll gewährleistet sein, dass niemand, weder der Athlet noch jemand anderer, manipuliert.
„Nach dem Rennen wird ein Großteil der Ski zu einem weiteren Test ausgewählt“, so Christian Winkler. Hier prüft man, ob es möglicherweise ein Verfahren gibt, das Fluor überlagert und es erst während dem Rennen zum Vorschein kommt. Ergibt dieser Test rot, wird der Athlet disqualifiziert.
Übergangs-Regel für IBU-Cup-Gesamtsieger
Eine Übergangsregel für die Saison 2023/24 besagt, dass den IBU-Cup-Gesamtsiegern (M+W) der Vorsaison ein persönliches Startrecht nicht wie bisher für den ersten Weltcup, sondern auch für die zweite Weltcupstation zusteht (wir berichteten). Ab der Saison 2024/25 gilt eine andere Regelung. Wie Daniel Böhm, Sport- und Eventdirektor der IBU, bestätigte, wird das persönliche Startrecht des jeweiligen Gesamtsiegers dann ersetzt durch einen weiteren Startplatz für den Verband des Gesamtsiegers. Ob nun der Gesamtsieger des IBU-Cups in der übernächsten Saison auch als weiterer Athlet im Weltcup starten darf, liegt einzig und allein in der Entscheidung seines Verbandes.