Der Doping-Fall um Langlauf-Star Therese Johaug ist noch nicht abgeschlossen. Der internationale Skiverband FIS hat nun den internationalen Sportgerichtshof CAS angerufen, um die Länge der Sperre abschließend festzulegen.
Sind 13 Monate genug?
Anti-Doping Norwegen und das norwegische Olympische Komitee hatten entschieden: 13 Monate seien genug Strafe für die unabsichtliche Einnahme der Dopingsubstanz Clostebol über eine Lippencreme. Im Nachgang der Urteilsverkündung hatte es viele Diskussionen gegeben. Die eine Fraktion sah keine Schuld bei Johaug und deshalb die Strafe als zu lang, die andere Fraktion wollte die Olympiasiegerin und Weltmeisterin länger von Wettkämpfen ausgeschlossen sehen. Nun hat die FIS ihr Recht wahrgenommen, den internationalen Sportgerichtshof anzurufen und um Klärung zu bitten. Das gab man am heutigen Morgen in einer Pressemeldung bekannt.
Die Pressemeldung der FIS im Wortlaut
Am 13. Oktober 2016 wurde bekannt, dass die norwegische Langläuferin Therese Johaug in einem Out-of-Competion-Test positiv auf die verbotene Substanz Clostebol getestet wurde. Nach einem Anhörungs- und Untersuchungsprozess sprach die Beurteilungskommission des norwegischen Olympischen und Paralympischen Komitees und der Sportverband am 10. Februar 2017 eine 13-monatige Sperre für Therese Johaug aus. Nach einer vollständigen Überprüfung der Entscheidung des oben genannten Ausschusses durch das FIS Doping Panel hat die FIS beschlossen, Beschwerde gegen die Entscheidung der Beurteilungskommission des norwegischen Olympischen und Paralympischen Ausschusses und der Konföderation des Sports beim internationalen Sportgerichtshof (CAS) einzulegen. Der Ausschuß stellte bei der Erteilung der 13-monatigen Sperre fest, dass Therese Johaug eine Anti-Doping-Regelverletzung begangen hatte und hielt fest, dass sie nicht ohne Schuld gehandelt habe, sondern vielmehr ohne erhebliche Schuld. Die Beweisführung vor dem Ausschuss stellte fest, dass die Verwendung der verbotenen Substanz unbeabsichtigt war und auf Anraten eines vertrauenswürdigen und seriösen Arztes beruhte. Allerdings hat das FIS Doping Panel (FDP) festgestellt, dass die Sanktion, die verhängt wurde, sich am unteren Ende der Bandbreite von angemessenen Sanktionen befimdet und nicht ausreichend die Tatsache widerspiegelt, dass die Athletin Therese Johaug es versäumt hat, das in rot auf die Verpackung gedruckte Doping Warnsymbol zu lesen, trotz der Tatsache, dass das Medikamente ihr unbekannt war und in einem fremden Land gekauft wurde. Aus den oben genannten Gründen hat das FDP eine Beschwerde über die Entscheidung der Beurteilungskommission beim internationalen Sportgerichtshof eingereicht, um ein unabhängiges Urteil über die Sanktion zu haben. Die FIS wird sich nicht weiter zu diesem laufenden Fall äußern, bis der CAS seine endgültige Entscheidung in der Sache getroffen hat.