Sowohl die Internationale Biathlon Union (IBU) als auch der Internationale Skiverband (FIS) haben am gestrigen Donnerstag endgültig ein komplettes Fluorverbot für die kommende Saison 2022/2023 beschlossen.
Fluorwachse komplett verboten
Drei Jahre nach dem ersten Beschluss durch den FIS-Vorstand und zwei Jahre nach dem eigentlichen Einführungstermin wird es nun ab der Saison 2022/2023 bei allen FIS-Rennen und Veranstaltungen der IBU ein komplettes Fluor-Verbot geben. Das haben FIS-Vorstand und IBU am gestrigen Donnerstag beschlossen und verkündet. Für die Saison 2020/2021 konnte zunächst nicht rechtzeitig ein Nachweichsgerät entwickelt werden und auch vergangene Saison nutzte man zum Testen. Nun scheint die Testphase allerdings abgeschlossen und das Gerät bereit für den Einsatz. „In Zusammenarbeit mit Bruker, einem führenden Hersteller von wissenschaftlichen Hochleistungsinstrumenten, und in enger Zusammenarbeit mit der Internationalen Biathlon Union (IBU) durch eine gemeinsame Arbeitsgruppe wurde eine effektive Testmethode mit dem Alpha II-Gerät entwickelt. Das Gerät bietet zuverlässige Tests, um fluorfreie Wettkämpfe zu gewährleisten, was dazu beiträgt, faire Wettkämpfe und gleiche Ausgangsbedingungen zu garantieren“, heißt es in der Meldung der FIS. Wie so ein Test abläuft, zeigt nachfolgendes Produktvideo des Herstellers. Die relevante Testmethode für den Nachweis von Fluor auf einem Skibelag dürfte analog zum Ablauf erfolgen, der ab 1:50 Minuten im Video gezeigt wird.
Umsetzung und Strafen noch unklar
Noch vollkommen unklar hingegen ist, wie die Tests durchgeführt werden und welche Strafen drohen. Dem Testablauf im Video zufolge, dürfte es circa 30 Sekunden dauern, um an einer Stelle eines Skis festzustellen, ob diese mit Fluor kontaminiert ist. Will man das an bis zu drei Stellen des Skis wiederholen, muss man zwischen einer und zwei Minuten pro Athlet rechnen, ehe dessen Ski für den Wettkampf freigegeben werden können. Eine entsprechende Anzahl an Geräten vorausgesetzt, ließe sich zwar im Weltcup das komplette Starterfeld vor einem Rennen überprüfen, im Skimarathon/Volkslauf scheint dies dagegen nicht praktikabel. Hier wären nur Stichproben denkbar und Strafen sehr wahrscheinlich geschäftsschädigend für die Veranstalter. Hinzu kommen die nicht unerheblichen Kosten des Testgeräts, die unseren Informationen zufolge um die 30.000 Euro betragen sollen. In den Mitteilungen der FIS und der IBU bleibt man bislang sehr ungenau, was die Umsetzung und mögliche Strafen betrifft. „Die Regeln für das Verbot von Fluorwachs werden beim kommenden FIS-Kongress festgelegt und zu Beginn der Wintersaison 2022/2023 in Kraft treten“, heißt es seitens der FIS.
Geldstrafen für sieben Nationen
Bereits in der vergangenen Saison verboten waren C8-Fluorverbindungen, die durch EU-Verordnungen in der Verarbeitung durch die Wachsfirmen nicht mehr erlaubt sind. Mittels Stichproben in den Wachstrucks und -kabinen hatte die IBU die Einhaltung dieses Verbots überprüft und dabei Verstöße festgestellt, wie sie vor einer Woche in einer Pressemeldung bekanntgab. Bei sieben Nationen, darunter auch Deutschland, war im IBU Junior Cup beziehungsweise IBU Cup verunreinigtes Fluor-Wachs gefunden worden. Da es sich um Erstverstöße geringerer Schwere handelte, waren Geldstrafen verhängt worden. Für einen weiteren Verstoß würde die Geldstrafe erhöht, beim dritten Verstoß das Team vom nächsten Wettbewerb ausgeschlossen. Es wäre denkbar, dass diese Vorgehensweise in der Bestrafung nun auch auf das komplette Fluorverbot übertragen wird.