Auch in der Saison 2021/2022 wird es kein komplettes Fluor-Verbot durch die Wintersportverbände FIS und IBU geben. Jedoch wird ein Verbot von C8-Fluor-Verbindungen eingeführt, um den EU-Regularien zu entsprechen.
Praxis-Tests im Weltcup
Die Einführung des Fluor-Verbots wird um ein weiteres Jahr verschoben. Das hat der FIS-Vorstand in seiner Online-Sitzung am Dienstag beschlossen. In einer Zusammenfassung auf der FIS-Webseite heißt es dazu: „Die vollständige Implementierung eines Fluor-Trackers, der das Vorhandensein von Fluorwachs auf Skiern sofort erkennt, wird auf nach die Saison 2021/2022 verschoben. In der nächsten Saison wird das Gerät im realen Implementierungsprozess während der Wettkampfsaison weiter getestet, ohne Bestrafung. Der Implementierungsprozess konnte in der letzten Saison aufgrund der Pandemie-Situation leider nicht getestet werden. Berichte über die nächsten Schritte in der Entwicklung werden für den Vorstand für Herbst 2021 vorbereitet. Die FIS hält an ihrem Engagement fest, eine zuverlässige Testmethode zu entwickeln, die die Integrität ihrer Wettbewerbe garantiert.“ Damit ist die Verwendung von Fluor-Wachsen mit nachfolgender Einschränkung weiterhin auf allen Ebenen im Skilanglauf möglich.
C8-Verbindungen verboten
Auch die IBU hat sich am Dienstag auf ihrer Webseite geäußert und weitere Tests des Trackers angekündigt, ehe es dann nach der Saison 2021/2022 zur Einführung des kompletten Verbots von Fluor-Wachsen kommen soll. Allerdings machen FIS und IBU bereits für kommenden Winter einen ersten Schritt. Dazu heißt es auf der IBU-Webseite: „Die IBU hat in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung 2019/1021 („POP-Verordnung“) und der EG-Verordnung 1907/2006 („REACH“-Verordnung), die den Umgang mit kohlenstoffreichen Fluorwachsen regeln, den Besitz, die Anwendung, die Verwendung, den Verkauf, die Abgabe oder den Handel von Produkten, die C8-Fluorcarbone/PFOA enthalten, bei allen IBU-Veranstaltungen verboten. Dieses Verbot wird in den IBU Event- und Wettbewerbsregeln umgesetzt und tritt ab der Saison 2021/2022 in Kraft“, heißt es in der Mitteilung der IBU und in ähnlichem Wortlaut auch in einer Pressemeldung der FIS. „Um das Verbot umzusetzen, müssen alle nationalen Verbände und Wachsfirmen, die für eine IBU-Veranstaltung akkreditiert sind, eine Erklärung unterschreiben, die besagt, dass ihre Teams und Mitarbeiter, die an IBU-Veranstaltungen teilnehmen, die IBU-Regeln und die EU-/ECHA-Bestimmungen einhalten werden. Eine Teilnahme an einer Veranstaltung ohne vorherige Zustimmung wird nicht gestattet“, so die IBU weiter. Stichprobenartige Kontrollen durch Experten aus externen und zertifizierten Laboren sollen helfen, Verstöße gegen diese Regelung aufzudecken.
Kein Wettbewerbsvorteil mehr durch C8-Produkte
Am Ende der Mitteilung der IBU steht zu lesen: „Die Analysen aller Beteiligten, einschließlich der Wachsfirmen und Techniker der nationalen Verbände, haben gezeigt, dass die neuen und EU-konformen fluorierten Wachse (niedrigkettiges Fluor C6) wettbewerbsfähig sind und daher die Verwendung von verbotenen C8-Produkten keinen Wettbewerbsvorteil bringen würde.“ Bislang ist man davon ausgegangen, dass die von der EU inzwischen in der Herstellung und im Vertrieb verbotenen C8-Produkte deutlich schneller als C6-Produkte sind. Allerdings wurde in den vergangenen Monaten seitens Techniker und Wachsfirmen intensiv mit C6 und anderen Verbindungen getestet. „Im kalten Bereich sind die C6-Produkte zum Teil deutlich schneller, als die alten Fluorwachse“, so Reini Kronbichler von HWK-Skiwachs. Im warmen Bereich werde auf Vielfach-Verbindungen von C6, also C12, C18 … zurückgegriffen, die den EU-Regularien entsprechen. Wer also auf Nummer sicher gehen will, sollte auf die neuen Produkte der Wachsfirmen setzen, die nach den aktuell gültigen Regularien produziert werden. Restbestände im Wachskoffer dürfen laut EU aufgebraucht werden, könnten aber im Extremfall zu einem positiven Test bei Rennen der FIS beziehungsweise IBU führen.
Quellen: fis-ski.com, biathlonworld.com